Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2020Weiterführende Informationen http://www.arth.ch/gemeindeversammlung
Die Botschaft mit den Informationen und Anträgen des Gemeinderates wird in diesen Tagen in die Haushaltungen der Gemeinde Arth verteilt. Die Gemeindeversammlung befindet über die Nachkredite 2020, den Voranschlag 2021 (inkl. Gemeindewerke) und setzt den Steuerfuss fest. Des Weiteren wird ein Sachgeschäft behandelt. Bitte beachten Sie, dass an der Gemeindeversammlung aufgrund der Corona-Vorschriften alle Versammlungsteilnehmer mit Name und Telefonnummer registriert werden müssen. Wir bitten Sie deshalb, frühzeitig zu erscheinen und die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften (Maskenpflicht) einzuhalten. Für Ihre Kooperation danken wir bestens. Der Gemeinderat präsentiert der Bevölkerung einen bedarfsorientierten Voranschlag 2021, welcher nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Tragbarkeit und der Wirtschaftlichkeit erstellt wurde. Er weist bei einem vorgesehenen Gesamtaufwand von Fr. 37'905'800.00 und einem Gesamtertrag von Fr. 36'515'900.00 einen Aufwandsüberschuss von Fr. 1'389'900.00 aus. Im Voranschlag 2021 sind Nettoinvestitionen von Fr. 9'620'000.00 enthalten. Hierbei kommt erstmals das neue Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) zur Anwendung. Die Jahresrechnung orientiert sich an den Bezeichnungen der Privatwirtschaft mit Erfolgsrechnung und Bilanz. Aufgrund der aktuellen Hochrechnung für das Jahr 2020 darf damit gerechnet werden, dass das Ergebnis besser ausfällt als der budgetierte Aufwandüberschuss von Fr. 2’598’100.00. Dazu tragen hauptsächlich eine Kostenunterschreitung bei der Sanierung Schiessanlage Rigi, «Rigi-Schiessen», Rigi-Klösterli, stabile Steuereinnahmen und tiefes Zinsniveau, sowie Minderausgaben bei. Ein Grund zur Sorge bleiben weiterhin die stetig steigenden Beiträge an die Soziallasten. Gegenüber der genehmigten Rechnung 2019 beträgt der Anstieg inklusive Ergänzungsleistung und individuelle Prämienverbilligungen (IPV) über 1 Mio. Franken. Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf das Rechnungsjahr 2021 sind derzeit schwierig abzuschätzen. Der präsentierte Voranschlag 2021 rechnet mit leicht tieferen Steuereinnahmen (-1%) und einem Anstieg der wirtschaftlichen Sozialhilfe (+8%) gegenüber dem Voranschlag 2020.
Der geplante Aufwandüberschuss wird durch den Abbau des Eigenkapitals gedeckt. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals: Bestand Eigenkapital 01.01.2020 Fr. 8'524'452.27 Aufwandüberschuss Hochrechnung 2020 Fr. -1'800'000.00 Voraussichtlicher Bestand Eigenkapital 31.12.2020 Fr. 6'724'452.27 Aufwandüberschuss Voranschlag 2021 Fr. -1'389'900.00 Voraussichtlicher Bestand Eigenkapital 31.12.2021 Fr. 5'334'552.27 Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss bei 160% einer Einheit zu belassen. Nachkredite zulasten der Rechnung 2020 Die von der Gemeindeversammlung zu genehmigenden Nachkredite zu Lasten der laufenden Rechnung betragen Fr. 84'505.69. Zulasten der Investitionsrechnung belaufen sich die Nachkredite auf Fr. 19'584.50. Das Elektrizitätswerk Arth (EW) erwartet für das Jahr 2021 in der laufenden Rechnung einen Ertragsüberschuss von Fr. 320’700.00. Die Investitionen belaufen sich auf Fr. 3’013’000.00. Die Anschlussgebühren sind mit Fr. 300’000.00 budgetiert. Zur Finanzierung der Nettoinvestitionen von Fr. 2’713’000.00 ist die Beschaffung von Fremdkapital notwendig. Die Betriebsbuchhaltung zeigt den Abschluss in den einzelnen Sparten des Elektrizitätswerks. Das Netzgeschäft weist auf Grund der hohen Investitionen einen Verlust von Fr. 274’200.00 aus. Das Energiegeschäft erwartet einen Überschuss von Fr. 81’500.00. Die Bereiche Elektroinstallation (Fr. 1’600.00), Elektrofachgeschäft (Fr. 16’900.00), Immobilien (Fr. 129’600.00) und das Drittgeschäft (Fr. 6’500.00) schliessen Das Wasserwerk Arth (WW) rechnet für das Jahr 2021 mit einem Verlust von Fr. 480‘700.00. Die Investitionen in die Infrastruktur des Wasserwerks und die Zähler belaufen sich auf Fr. 4’122’100.00. Budgetiert werden Anschlussgebühren in der Höhe von Fr. 300‘000.00. Zur Finanzierung der Nettoinvestitionen von Fr. 3’822’100.00 ist die Beschaffung von Fremdkapital notwendig. Sachgeschäft Einzelinititative "Änderung des Baureglements" Mit Einschreiben vom 9. Juli 2019 reichte Robert Mächler, Zugerstrasse 73, Arth, eine Einzelinitiative mit dem Anliegen auf Änderung von gewissen Artikeln des geltenden Baureglements der Gemeinde Arth ein. Er schlägt eine Erhöhung der Ausnützungsziffern um ca. 15% vor. Ausserdem soll die Schwelle des Geltungsbereichs des Mehrlängenzuschlags ab einer Gebäudelänge von 22.00 Meter auf neu 25.00 Meter angehoben werden. Das Bauen wird im Wesentlichen über das Baureglement und den Nutzungsplan definiert. Insbesondere sind die Anzahl Geschosse, die Ausnützungsziffer, die Gebäudelänge, die Gebäude- und Firsthöhe, der Mehrlängenzuschlag, die Grenzabstände, die Kinderspielflächen, die Abstellräume bei Mehrfamilienhäusern, die Motorfahrzeugabstellplätze wie auch die Bauweise in den Wohnzonen definiert. Dazu sind im rechtskräftigen Baureglement die zulässigen Bebauungsmasse festgelegt. Die Einzelinitiative verlangt eine Änderung und Lockerung in drei bestehenden Regulatorien. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Erstellung von Bauten. Die Gemeinde Arth gewährleistet im kantonalen Vergleich bereits heute einen geringeren baureglementarischen Nachbarschaftsschutz als andere Schwyzer Gemeinden. Die Bestimmungen im Baureglement von Arth sind im Vergleich zu anderen Gemeinden bereits ohne Änderungen gemäss Einzelinitiative sehr bauherrenfreundlich. Dies aufgrund der Anwendung der kantonalen Mindestabstände, eines fehlenden grossen Grenzabstandes, des geringeren Anteils an erforderlichen Kinderspielflächen, der grosszügigeren Anwendung des Mehrlängenzuschlags und der bereits heute leicht überdurchschnittlich hohen Ausnützungsziffern. Mit den beantragten Änderungen würde sich der Nachbarschaftsschutz verringern. Der Gemeinderat verfolgt im laufenden Verfahren der Ortsplanungsrevision eine zweistufige Vorgehensweise, wie sie vom Richtplan des Kantons Schwyz vorgesehen ist. In der ersten Stufe muss ein kommunaler Richtplan mit behördenverbindlichen Anweisungen ausgearbeitet werden. Erst in einer zweiten Stufe kann die Gemeinde Arth massgebende Änderungen in der Nutzungsplanung (Baureglement, Nutzungspläne und Erschliessungsplanung) vornehmen. Die Gemeinde Arth befindet sich gegenwärtig mitten im kommunalen Richtplanprozess - vom 18. September bis am 18. Oktober 2020 fand das öffentliche Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung statt. Im kommunalen Richtplan werden unter anderem die künftigen strategischen Elemente zur Siedlungsentwicklung definiert. Innenentwicklung und Innenverdichtung sind dabei zentrale Schwerpunktthemen. Die Verdichtung soll aber gezielt für einzelne Quartiere vorgesehen werden und nicht generell wie gemäss Einzelinitiative beabsichtigt über ganze Zonen. Eine Umsetzung der Verdichtungsstrategie auf der Basis des kommunalen Richtplans erachtet der Gemeinderat als zielführender als eine generelle zonenweise Erhöhung der Ausnützungsziffer. Der Beginn einer Umsetzung ist in beiden Vorgehen (Einzelinitiative und Ortsplanungsrevision) vergleichbar. Die Umsetzung der Einzelinitiative könnte frühestens nach dem nächsten Abstimmungstermin im Frühling 2021 begonnen werden. Die Nutzungsplanung auf der Basis des Kommunalen Richtplanes erfolgt im Spätsommer 2021. Bezogen auf die Dauer eines ordentlichen Nutzungsplanverfahrens im Kanton Schwyz ist dies vernachlässigbar. Übersicht der Vor- und Nachteile beider Verfahren Für die Einzelinitiative spricht (Pro-Argumente):
Gegen die Einzelinitiative spricht (Contra-Argumente):
Der Gemeinderat empfiehlt daher den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Einzelinitiative "Baureglementsänderung" anlässlich der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 abzulehnen. Detailliertere Angaben, insbesondere auch zum Sachgeschäft, entnehmen Sie bitte der Botschaft oder unter www.arth.ch/gemeindeversammlung.
Datum der Neuigkeit 25. Nov. 2020
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