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Adressänderung / Umzug innerhalb Gemeinde
Zuständiger Bereich:
Einwohneramt
Schweizer Staatsangehörige
:
Meldung innerhalb von 14 Tagen (siehe Online-Schalter)
Keine Kosten
Ausländische Staatsangehörige:
Meldung innerhalb von 14 Tagen
Persönliche Vorsprache beim Schalter
Mitbringen: Ausländerausweis, Reisepass, evtl. Passfoto (für neuen Ausländerausweis im Kreditkartenformat)
Bearbeitungsgebühr gemäss kantonalem Tarif
Zusätzlich ist der Umzug zu melden bei
:
Gemeindewerke Arth
(Zählerablesung Strom, evtl. Wasser)
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