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Dienstleistungen

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Betreuungsgutscheine

Zuständige Abteilung: Gesellschaft

Der Betreuungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Anstelle einer Institution (z.B. Kinderkrippe, Tageseltern) werden die Eltern direkt unterstützt. Die Eltern können dabei eine Kindertagesstätte oder eine Tagesfamilie in der Gemeinde Arth auswählen. Die Tagesfamilie muss einer anerkannten Tagesfamilienorganisation, domiziliert im Kanton Schwyz, angeschlossen sein.

Mit den Betreuungsgutscheinen soll die Existenzsicherung von Familien und Alleinerziehenden sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine ist abhängig von Einkommen und Vermögen.

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Betreuungsgutscheine?

  • Wohnsitz in der Gemeinde Arth
  • Kinder in Vorschulalter ab dem vollendeten dritten Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten, für die ein bestätigten Betreuungsplatz vorhanden ist.
  • Gemeinsames Erwerbspensum bei Paaren von mindestens 120%, bei Alleinerziehenden von mindestens 20%
  • Das massgebende Einkommen des gesamten Haushaltes liegt jährlich unter Fr. 64‘000.00

Wie gehen Sie vor, um Betreuungsgutscheine zu erhalten?

Suchen Sie einen Betreuungsplatz Ihrer Wahl in der Gemeinde Arth. Lassen Sie sich den Betreuungsplatz von der Kindertagesstätte (Links siehe unten) respektive der Tageselternvermittlungsstelle auf dem Formular der Gemeinde Arth bestätigen.

Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Platzbestätigung an die Abteilung Gesellschaft der Gemeinde Arth. Die Gemeinde prüft die Angaben zum Erwerbspensum und zum Einkommen. Auf Grundlage der Angaben im Antragsformular sowie der Daten der Steuerverwaltung wird der Anspruch auf Betreuungsgutscheine berechnet. Die Gemeinde teilt Ihnen schriftlich mit, in welcher Höhe Ihnen Betreuungsgutscheine zugesprochen werden.

Die Kindertagesstätte respektive Tageselternvermittlungsstelle stellt Ihnen monatlich den Elternbeitrag an die Betreuung in Rechnung. Sie bezahlen die Rechnung direkt an die Institution. Wenn Ihnen ein Betreuungsgutschein zugesprochen wurde, zahlt Ihnen die Gemeinde den entsprechenden Betrag monatlich aus.

Das Reglement und die Verordnung traten per 1. Januar 2019 in Kraft.

Bei Fragen betreffend Betreuungsgutscheinen wenden Sie sich bitte an Frau Leandra Elsener.

Die Gemeinde Arth hat mit folgenden Einrichtungen einen Zusammenarbeitsvertrag gemäss Art. 9 des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung abgeschlossen:

www.kinderkrippe-baerenland.ch

www.kinderkrippe-wirbelwind.ch

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