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Ehrungen

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Ehrungen


Die Freizeitkommission hat letztmals am 18. September 2021 Ehrungen vorgenommen. Das Datum der nächsten Ehrung ist noch nicht bekannt.

Für die nächsten Ehrungen:

Sportlerehrungen

Auszeichnungsberechtigt sind:

  1. Einwohner der Gemeinde Arth
  2. Mitglieder eines Sportvereins der Gemeinde Arth
  3. Gemeindeansässige Mannschaften oder Sportvereine bzw. auswärtige Mannschaften oder Sportvereine, welche mindestens einen Drittel Mitglieder aus der Gemeinde Arth ausweisen

Geehrt werden können Personen, Mannschaften oder Vereine folgender Sparten:

  1. Erfolgreichste Sportlerin
  2. Erfolgreichster Sportler
  3. Erfolgreichste Mannschaft oder Sportverein
  4. Nachwuchshoffnung (bis 18 Jahre)
  5. Aussergewöhnliche Verdienste um den Sport (Sportförderung)

Falls Sie Kenntnis von geeigneten Personen, Mannschaften oder Vereinen haben, bitten wir Sie, uns eine Mitteilung mit dem Meldeblatt zuzustellen. Das Meldeblatt kann während des ganzen Jahres eingereicht werden.
Die Freizeitkommission trifft zu gegebener Zeit die Auswahl der zu Ehrenden unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäss Reglement. Für jeden Hinweis sind wir Ihnen sehr dankbar.

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Kunst und Kultur

Auszeichnungsberechtigt sind:

  1. Einwohner der Gemeinde Arth
  2. Mitglieder einer Künstlergruppe oder eines Vereins aus der Gemeinde Arth
  3. Regionale Künstlergruppen oder Vereine mit mind. einem Drittel Mitgliedern aus der Gemeinde Arth
  4. Künstler oder Kulturschaffende, deren Werk bzw. Tätigkeit einen besonderen Bezug zur Gemeinde Arth darstellt

Geehrt werden können Personen, Künstlergruppen oder Vereine folgender Sparten:

  1. Literatur
  2. Bildende Kunst (Werke der Malerei, Bildhauerei, Grafik, Architektur und künstlerische Fotografie)
  3. Darstellende Kunst (Theater, Tanz, Filmkunst)
  4. Musik
  5. Besondere Verdienste um die Erhaltung, Weiterentwicklung und Verbreitung des Kulturgutes sowie des Brauchtums der Gemeinde Arth

Falls Sie Kenntnis von geeigneten Personen, Künstlergruppen oder Vereinen haben, bitten wir Sie, uns eine Mitteilung mit dem Meldeblatt zuzustellen. Das Meldeblatt kann während des ganzen Jahres eingereicht werden. Die Freizeitkommission trifft zu gegebener Zeit die Auswahl der/des zu Ehrenden unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäss Reglement. Für jeden Hinweis sind wir Ihnen sehr dankbar.

Für allfällige Fragen steht Ihnen das Sekretariat der Freizeitkommission gerne zur Verfügung:
Telefon 041 859 02 34, E-Mail heidi.gehringer@arth.ch